Energieeinsparung auf den Punkt gebracht
Energieeffizienz ist ein Schlüsselthema der Zukunft und Energieeinsparung eine vorrangige politische, wirtschaftliche und technische Aufgabe. Mit der EU-Richtlinie 2002/91/EG und der EnEV 2007 wurde der „Gebäudeenergieausweis“ als Steuerungsinstrument gültig.
Die Einführung eines derartigen Gebäudeenergieausweises kann bei richtiger Anwendung Maßnahmen bewirken, das Verbrauchsverhalten von Heizungsanlagen und bestehende Energielieferverträge zu optimieren. Methoden und Effekte sind jedoch nach wie vor strittig und die Analyse von Heizungsanlagen ist zunächst in diesem Instrument nicht integriert.
Unter diesem Aspekt wurde der Energieausweisratio auf der Basis einer messwertgestützten Analyse des realen Betriebsverhaltens der Heizungsanlage entwickelt und entspricht so der Notwendigkeit von kurzfristig wirksamen Energieeinsparmassnahmen im geringinvestiven Bereich.

Zur aktuellen Situation
Die Heizungsanlagen in Deutschland haben einen durchschnittlichen Nutzungsgrad von 70%. Von somit 30% Verlusten sind ca. 15 % auf die mögliche aber nicht erfolgte Anpassung der Anlage an das Gebäude zurückzuführen. Das heißt, dass die wärmeverbrauchenden Endkunden dadurch zuviel Brennstoff beziehen und vergüten müssen, ohne diesen als Wärme nutzen zu können.
Das heißt auch, dass dadurch jährlich ca. 5 Milliarden € fossiler Brennstoffe verschwendet bzw. ca. 20 Milliarden kg CO2 zusätzlich in die Umwelt emittiert werden. Dieser Mangel ist durch eine Anlagenanalyse und Optimierung auf ingenieurtechnischer Grundlage kurzfristig und kostengünstig zu beheben. Die Analyse basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch, der softwaregestützten Bewertung des Betriebsverhaltens und dem messtechnisch ermittelten Nutzungsgrad der Heizanlage.
Weiterhin wird im Rahmen der Anlagenanalyse die maximale Heizlast bzw. der Gebäudeanschlusswert messwertbasiert ermittelt Bisher wurden in Bestandsgebäuden bei Ersatzinvestitionen oft Heizkessel installiert oder ein Leistungsbedarf vereinbart, ohne diesen zu kennen.
Die Folge hiervon waren und sind zusätzliche finanzielle Belastungen der Vermieter durch überhöhte Investitionskosten für überdimensionierte Kesselanlagen und der Mieter aus überhöhten Leistungswerten in Erdgas- oder Wärmelieferverträgen bzw. eine unzureichende Wärmeversorgung bei Unterdimensionierung. Eine Anpassung infolge von energetischen Modernisierungsmaßnahmen wurde von Energielieferanten mit Verweis auf bisherige unsichere Berechnungsmethoden bzw. fehlende Nachweise nur teilweise oder gar nicht anerkannt.
Was ist der Energieausweisratio
Der Energieausweisratio besteht aus dem Standarddokument verbrauchsbasierter / bedarfsbasierter Energieausweis.
Neu ist:
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Die Modernisierungsempfehlungen werden als spezifizierte Optimierungsempfehlungen mit real erzielbaren Einsparungseffekten detailliert ausgewiesen.
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Damit wird eine bildliche Gegenüberstellung des Heizenergieverbrauchskennwertes vor und nach Optimierung möglich und so ein Zusatznutzen für Vermieter und Mieter bzw. Verkäufer und Käufer
sowie die Umwelt generiert.
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Die messwertbasiert ermittelte maximale Heizlast bzw. Gebäudeanschlusswert bietet für Wärmelieferanten und Wärmeabnehmer die Sicherheit, eine Anlage richtig dimensioniert zu haben, bzw. einen Wärmeliefervertrag auf der Grundlage realer Werte abzuschließen.

Gutachten
TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH, Testzentrum Energietechnik
(2005), Bericht ET 79 2005 I 1 über die Begutachtung des Systems testo
ratiodomo® Energiemonitor, Köln
Rouvel, L. und Kraus, D. (2005), Eignung eines Verfahrens zur
messwertgestützten Analyse des Betriebsverhaltens von Heizungsanlagen für
die Inspektion entsprechend § 8a EU-Richtlinie 2002 /91/EG, Expertise,
Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. an der Technischen Universität
München, München
Oschatz, B. (2006),Physikalische Bewertung vorgeschlagener Messverfahren
zur energetischen Inspektion von Heizungsanlagen, Untersuchung im Auftrag
des BBR Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Z6 - 10.06.03 - 05.114
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